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Unterschied EMAS Verordnung & DIN EN ISO 14001

Zum Aufbau und langfristigen Erhalt geschäftlicher Beziehungen ist ein funktionierendes Umweltmanagementsystem in der heutigen Zeit meist eine unerlässliche Bedingung. Die Erwartung von Seiten der Kunden und Abnehmer an nachhaltiges unternehmerisches Handeln, das zeitgleich die rechtlichen Forderungen erfüllt, hat sich inzwischen zum anerkannten Standard etabliert. Die Notwendigkeit zur Führung und Aufrechterhaltung eines Umweltmanagementsystems steht also außer Frage. Aber für welches Unternehmen eignet sich welches Umweltmanagementsystem? Immerhin stehen primär zwei Formen zur Wahl – ein Umweltmanagementsystem nach ISO 14001 oder nach EMAS.

Beide Umweltmanagementsysteme besitzen spezifische Charakteristika, welche im Entscheidungsprozess unbedingt zu berücksichtigen sind. Ein UMS muss grundsätzlich immer an den Betrieb angepasst werden, da jeder Betrieb individuelle Voraussetzungen mitbringt. Einige ausschlaggebende Gedanken allerdings, die sich jeder im Entscheidungsprozess um die Auswahl des geeigneten Umweltmanagementsystems stellen sollte, werden Ihnen auf dieser Seite vorgestellt. Außerdem zeigen wir Ihnen die relevanten Vor- und Nachteile beider Umweltmanagementsysteme auf.


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Unterschied EMAS Verordnung und DIN EN ISO 14001

Bei der Auswahl eines Umweltmanagementsystems gestaltet sich der Entscheidungsprozess mitunter schwierig. Eine Verallgemeinerung für alle Betriebe ist nicht möglich. Der erste Schritte sollte jedoch immer die Überlegung sein, welche Ziele das Unternehmen mit einem Umweltmanagementsystem verfolgt und an welche Adressaten sich die Botschaft nachhaltigen Unternehmertums richtet. Bereits hier finden sich Differenzen in beiden Umweltmanagementsystemen. Die EMAS-Verordnung fordert die verbindliche Ausarbeitung einer öffentlichen Umwelterklärung, während in der Norm ISO 14001 nur die Entscheidung darüber gefordert wird, ob und in welchem Ausmaß eine öffentliche Kommunikation im Zuge des Umweltmanagementsystems erfolgen soll.

Demnach müssen Unternehmen im Rahmen der EMAS eine jährliche Umwelterklärung öffentlich machen und können dies in der ISO 14001 tun. Außerdem ist zu bedenken, ob Energieaudits im Rahmen des Energiemanagementsystems für die Steuererstattung  notwendig sind. Denn die Ausrichtung eines Umweltmanagementsystems nach EMAS wird von staatlicher Seite mit umweltrechtlichen Vollzugserleichterungen gefördert und die EMAS ist z.B. als Energiemanagement gültig, festgeschrieben in Energiesteuer-, Stromsteuer- sowie im Erneuerbare-Energien-Gesetz. Ein Umweltmanagementsystem nach EMAS kann also diese Pflicht erfüllen ohne ein separates Energiemanagementsystem einführen zu müssen. Schließlich sind alle Unternehmen, die keine kleinen oder mittleren Unternehmen (KMU) sind, durch das Energiedienstleistungsgesetz EDL-G dazu verpflichtet alle vier Jahre Energieaudits durchzuführen.


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Die Forderung des Energiedienstleistungsgesetzes

Die Forderung des Energiedienstleistungsgesetz nach Energieaudits in regelmäßigen Abständen von vier Jahren ist eindeutig festgeschrieben. Adressiert ist diese Forderung an alle Betriebe aller Tätigkeiten und unabhängig von der Branche und der Rechtsform, die kein KMU sind. Die Definition eines KMU ist europaweit einheitlich und gültig und umfasst Unternehmen mit einer Arbeitnehmerzahl von weniger als 250 Personen sowie einem Jahresumsatz von unter 50 Mio. € oder einer Jahresbilanzsumme von unter 43 Mio. €. Konzernunternehmen bzw. Partnerunternehmen können selbst mit Einhaltung dieser Definitions-Kriterien ein Nicht-KMU sein. Auch öffentliche Verwaltungen können von der Pflicht zu Energieaudits betroffen sein.


Der Unterschied in der Umsetzung

Die EMAS-Verordnung sowie die Norm ISO 14001 ist in kleinen Unternehmen ohne weitere Probleme zu realisieren. Die EMAS-Verordnung enthält alle Forderungen, die die Norm ISO 14001 an ein Umweltmanagementsystem stellt, und darüber hinaus eigene Anforderungen, wie die notwendige Ausarbeitung einer Umwelterklärung. Folglich bedarf es bei der Implementierung eines Umweltmanagementsystems nach ISO 14001 in der Regel eines geringeren Arbeits- und Zeitaufwandes.


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Die DIN EN ISO 14001 : 2015 Forderungen an ein Umweltmanagementsystem

Mit der ISO 14001 Revision 2015 tritt die Bedeutung der geschäftlichen Prozesse im Betrieb deutlicher in den Fokus. Des weiteren sollen optimierte Umweltleistungen des Unternehmens in Form von messbaren Umweltkennzahlen nachgewiesen werden. Im Zuge dieser Nachweise ist eine Bewertung und Optimierung der bestimmten Potenziale mittels vorhandenen Umweltaspekte durchzuführen. Die Identifikation von Risiken mit Auswirkungen auf die Umwelt und ihre Betrachtung entsprechend dem Lebenszyklus stellt eine weitere Forderung der ISO 14001:2015 dar. Die Integration der normübergreifenden High Level Structure, kurz HLS, dient der Vereinheitlichung und Standardisierung des strukturellen Aufbaus aller ISO-Normen. Hierdurch wird die Vereinigung mehrerer ISO-Managementsysteme, wie bspw. nach ISO 14001, ISO 50001 oder ISO 9001, im Unternehmen vereinfacht, was nach der EMAS-Verordnung nicht ohne weiteres möglich ist. Diese Schritte sind im Rahmen eines Umweltmanagementsystems durchzuführen: Implementierung, Dokumentation, Realisierung, Weiterführung sowie die kontinuierliche Verbesserung.  Folgende Aspekte müssen geregelt, bestimmt oder festgelegt werden:

  • die Umweltpolitik
  • die Umweltaspekte
  • die rechtliche Verpflichtungen
  • die Ziele sowie die Methoden zur Zielerreichung
  • die Realisierung des Umweltmanagementsystems
  • die Verteilung der Verantwortlichkeiten
  • die Qualifizierung der verantwortlichen Personen
  • die Kommunikation innerhalb der Organisation
  • die Dokumentenlenkung
  • die Planung von Abläufen und Prozessen im Unternehmen
  • die Abwehr möglicher Gefahren und die Notfallvorsorge
  • die Maßnahmen zur Vorbeugung
  • die Internen Audits
  • die Bewertung des Managements

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Die EMAS Verordnung Forderungen an ein Umweltmanagementsystem

Die Europäische Gemeinschaft hat die EMAS-Verordnung (EMAS = Eco-Management and Audit Scheme) 1993 ins Leben gerufen. Als gemeinschaftliches System für das Umweltmanagement und die Durchführung von Umweltbetriebsprüfungen stellt sie eine Option für Betriebe mit dem Bestreben der Umweltleistungsoptimierung dar. Sie enthält neben den Forderungen, die auch in der ISO 14001 für den Aufbau und Prozesse im Umweltmanagementsystem integriert sind, die verbindliche Forderung zur Erstellung einer Umwelterklärung. In dieser Umwelterklärung sind die Abläufe und Tätigkeiten, die Einfluss auf die Umwelt haben, sowie grundsätzliche Umweltdaten, wie der Ressourcenverbrauch oder das betriebliche Energieniveau aufgeführt.

Die EMAS-Verordnung fordert zudem, die Mitarbeiter in den Kontinuierlichen Verbesserungsprozess des Umweltmanagementsystems sowie der Umweltleistung zu involvieren. Ziel dieser Integration der Belegschaft ist die Identifikation der Mitarbeiter mit den Interessen der Organisation bezüglich des Umweltschutzes. Hierdurch erreicht das Umweltmanagement ein Verständnis und die notwendige Akzeptanz kann innerhalb der Belegschaft gelebt werden. Im Rahmen der Implementierung des Umweltmanagementsystems ist die Umweltprüfung als erste Untersuchung vorzunehmen. Eine regelmäßige Umweltbetriebsprüfung soll im weiteren Verlauf durchgeführt werden. Ein staatlich geprüfter Umweltgutachter bewertet anschließend die Aufzeichnungen und die Umwelterklärung des Unternehmens. Fällt die Beurteilung des Gutachters positiv aus, wird die Umwelterklärung validiert, sie erhält also ihre offizielle Gültigkeit. Im Vergleich zur ISO 14001 beinhaltet die EMAS on top:

  • die Umweltprüfung, in der der aktuelle Zustand des Unternehmens untersucht und herausgearbeitet wird
  • die Bescheinigung über die Beachtung bindender rechtlicher Verpflichtungen und Beglaubigungen
  • eine stetige Optimierung der betrieblichen Umweltleistung
  • Beteiligung der Belegschaft sowie informierende Kommunikation der selbigen im Rahmen des Umweltmanagementsystems
  • Kommunikation mit allen externen Stellen (Abnehmer, Öffentlichkeit,…)
  • Erstellung einer regelmäßig aktualisierten Umwelterklärung

EMAS Verordnung oder DIN EN ISO 14001 – Unterschied in den Prüfungsinhalten

Die Norm ISO 14001:

  • Es sind keine speziellen Regelungen für die Zertifizierung vorgegeben, allerdings können weitere Normen zur Zertifizierung unterstützend einbezogen werden.
  • Eine Betriebsbegehung und eine Durchsicht der Aufzeichnungen sowie Nachweise soll die Konformität mit der Norm überprüfen.

EMAS-Verordnung:

  • Eine Betriebsbegehung und eine Durchsicht der Aufzeichnungen soll die Umweltpolitik, -prüfung, die interne Umweltbetriebsprüfung, das Umweltmanagementsystem, sowie die Konformität mit der Verordnung überprüfen.
  • Die Umwelterklärung wird im Zuge der Validierung auf ihre Zuverlässigkeit, Richtigkeit sowie Glaubhaftigkeit hin kontrolliert.

EMAS Verordnung oder DIN EN ISO 14001 – Unterschied in der Prüfungsabnahme

ISO 14001:
Die Zertifizierung eines Umweltmanagementsystems erfolgt durch Zertifizierungsstellen, die sich auf die ISO 14001 Zertifizierung spezialisiert haben. Diese Stellen werden allesamt durch die DAkkS, die Deutsche Akkreditierungsstelle, überwacht und akkreditiert.

EMAS-Verordnung:
Die Begutachtung sowie Validierung eines Umweltmanagementsystems nach EMAS erfolgt durch einen EMAS-Umweltgutachter. Diese Gutachter sind dabei durch die DAU, die Deutsche Akkreditierungs- und Zulassungsgesellschaft für Umweltgutachter mbH, überwacht und zugelassen.


EMAS Verordnung oder DIN EN ISO 14001 – Unterschied in der Attestierung

ISO 14001:
Die Normkonformität mit der ISO 14001 wird mit dem ISO 14001 Zertifikat, welches die Zertifizierungsorganisation ausstellt, attestiert.

EMAS-Verordnung:
Die Konformität mit der EMAS-Verordnung wird mit der Gültigkeitserklärung, welche der EMAS-Umweltbegutachter ausstellt, attestiert.


EMAS Verordnung oder DIN EN ISO 14001 – Unterschied in der Registrierung

ISO 14001:
Es gibt keine Datenbank, bzw. kein zentrales Verzeichnis.

EMAS-Verordnung:
Die IHK´s, oder Handwerkskammern registrieren das Unternehmen in öffentlichen Datenbanken, sowohl national, als auch international, und stellen eine Urkunde über die Registrierung inkl. Registernummer aus. Zuvor wird die Umweltbehörde eingebunden.


EMAS Verordnung oder DIN EN ISO 14001 – Unterschied in der Erleichterung für kleine Betriebe

ISO 14001:

  • KMU erhalten keine Erleichterungen
  • sie können die jährlichen Audits zur Überwachung des UMS nicht unterlassen
  • zur Berechnung des zeitlichen Zertifizierungsaufwands nutzen Zertifizierungsstellen Zeittabellen, wobei diese von der Unternehmensgröße und dessen Umweltrelevanz abhängen

EMAS-Verordnung:

  • KMU können die Wiederholung der Überprüfungen des UMS von 3 auf 4 Jahre hochsetzen
  • die Umwelterklärung muss in einer Regelmäßigkeit von 2 Jahren validiert werden, obwohl sie jährlich zu erstellen ist
  • spezifische Charakteristika in Dokumentenlenkung, Aufteilung der Arbeit oder Kommunikation werden bei der Begutachtung erfasst
  • Der EMAS-Umweltgutachter muss in der Begutachtung keine Mindestzeiten einhalten

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  • Qualitätsmanagement
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  • Umweltmanagement
  • Arbeitsschutzmanagement
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